Notenschutz in der Grundschule


Rechtliche Vorgaben

Der Notenschutz in der Grundschule ist im LRS-Erlass, der sich auch auf die Grundschule bezieht, eindeutig geregelt. Dort heißt es:

"Die Rechtschreibleistungen werden nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach mit einbezogen."



In der Grundschule werden Noten frühestens ab der 3. Klasse erteilt. Daraus folgt, dass die Rechtschreibleistungen in den sog. "kurzen schriftlichen Übungen" im 3. und 4. Schuljahr nicht  in die Gesamtnote einer solchen Arbeit einfließen dürfen, weder im Fach Deutsch noch in Englisch.